Themenschwerpunkt: Teilhabe
Die Rechtsgrundlagen, um psychisch erkrankten Menschen Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen, sind gegeben. Alle in der Sozialpsychiatrie Tätigen sind jetzt herausgefordert, darauf zu achten, dass nicht unter der Hand die Normalitätsprinzipien von Mobilität, Flexibilität und multioptionaler Offenheit den Teilhabebegriff zur gesellschaftlichen Ausgrenzung missbrauchen und deformieren.
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Die Ausgabe erschien zum 1. November 2002.